Aktuelles zur Elbphilharmonie
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Die Auseinandersetzung um die Elbphilharmonie beschäftigt zunehmend die Gerichte. Ein erstes Verfahren ist abgeschlossen: die Baufirma Hochtief hat ihre Berufung gegen die Entscheidung zur Vorlage eines fortgeschriebenen Terminplans zurückgezogen. Damit ist die erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts zugunsten der Stadt rechtskräftig.
In einem zweiten Verfahren trifft man sich am 3. Februar 2012 vor Gericht. Hierbei geht es um eine sogenannte »Negative Feststellungsklage«, mit der die Stadt den von der Objektgesellschaft Adamanta geschuldeten Fertigstellungstermin zum 28. Februar 2012 gerichtlich klären lassen will. Zugleich hat die Stadt wegen der offensichtlichen Verzögerung die Vertragsstrafe von ca. 40 Mio. € geltend gemacht. Nun hat Hochtief seinerseits die Adamanta verklagt, die der Stadt voraussichtlich in gleichem Umfang den Streit verkünden wird. Hochtief will damit nach eigener Aussage feststellen lassen, dass die Baufirma trotz längerer Bauzeit keine Vertragsstrafe zahlen muss.
Zu den juristischen Auseinandersetzungen drei Fragen an den Pressesprecher der Elbphilharmonie, Karl Olaf Petters:
Hochtief hat nun selbst eine Klage eingereicht, die letztlich auf die Freie und Hansestadt Hamburg zielt. Was bedeutet das?
Das bedeutet zunächst, dass die Rechtsauffassung der Stadt in einem ganz wichtigen Punkt offensichtlich auch von Hochtief geteilt wird. Ich muss dazu etwas ausholen. Mit der Negativen Feststellungsklage will die Stadt die Verursachung der Bauzeitverlängerung gerichtlich klären lassen. Bisher war Hochtief der Meinung, dass es zum jetzigen Zeitpunkt kein Interesse an der Klärung dieser Frage gibt. Nun dokumentiert Hochtief mit seiner Klage, dass ein solches Interesse auch auf Seiten der Baufirma besteht. Inhaltlich beziehen sich beide Klagen also größtenteils auf den gleichen Gegenstand.
Die Stadt hat in einer Pressemitteilung verkündet, sie sehe der Klage gelassen entgegen. Warum?
Weil wir von unserer Rechtsposition überzeugt sind. In der Negativen Feststellungsklage vom Sommer 2011 hatte die Stadt von den seinerzeit 14 Monaten Bauverzug die Verantwortung für drei Monate selbst übernommen. Aber für die restlichen elf Monate sehen wir die Verantwortung bei Hochtief. Daher hat die Stadt die Vertragsstrafe in Rechnung gestellt, die sich auf ca. 40 Mio. € beläuft. Die jetzt von Hochtief eingereichte Klage ist in diesem Zusammenhang zu verstehen.
Ein Verfahren ist erledigt, zwei weitere laufen noch. Treffen sich die Stadt und Hochtief in Sachen Elbphilharmonie jetzt nur noch vor Gericht?
Nein, natürlich nicht. Die Stadt hat ja immer wieder betont, dass sie an einer Lösung der Situation interessiert ist. Daher führen wir die Gespräche mit Hochtief, die selbstverständlich weiter laufen, lösungsorientiert. Wir suchen weiter nach einem konstruktiven Weg, die Elbphilharmonie fertigzustellen.

»Wir suchen nach einem konstruktiven Weg, die Elbphilharmonie fertigzustellen.«

Karl Olaf Petters ist Pressesprecher des Projektes Elbphilharmonie.





